Übungsleiterpauschale & Ehrenamtspauschale berechnen — § 3 Nr. 26, 26a EStG
Jahreseinnahme aus der nebenberuflichen Tätigkeit eingeben — der Rechner ermittelt den steuerfreien Betrag bis zur jeweiligen Pauschale und den steuerpflichtigen Restbetrag, für Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale einzeln oder parallel.
Angaben zur Aufwandsentschädigung
Steuerjahr, Pauschalen-Typ und Jahreseinnahme eingeben, das Ergebnis wird automatisch berechnet.
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Rechtsgrundlage: § 3 Nr. 26 EStG (Übungsleiterpauschale) und § 3 Nr. 26a EStG (Ehrenamtspauschale), zuletzt angehoben durch das Steueränderungsgesetz 2025 ab Veranlagungszeitraum 2026.
Pauschalen im Überblick
Steuer- und sozialversicherungsfreie Aufwandsentschädigungen für nebenberufliche Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich bzw. im Dienst einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.
| Pauschale | 2021–2025 | ab 2026 |
|---|---|---|
| Übungsleiterpauschale (§ 3 Nr. 26 EStG) | 3.000 € | 3.300 € |
| Ehrenamtspauschale (§ 3 Nr. 26a EStG) | 840 € | 960 € |
Was dieser Rechner nicht abbildet
5 Punkte zur Genauigkeit dieser Berechnung
- Keine automatische Prüfung der Nebenberuflichkeits-Grenze (max. ein Drittel der Vollzeit-Wochenarbeitszeit vergleichbarer Vollzeitkräfte) — nur als Hinweis angezeigt.
- Keine Prüfung, ob der Auftraggeber tatsächlich gemeinnützig, mildtätig, kirchlich oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist — Voraussetzung für beide Pauschalen.
- Keine automatische Prüfung, ob beide Pauschalen für dieselbe Tätigkeit genutzt werden (unzulässig) — nur für unterschiedliche Tätigkeiten gleichzeitig anwendbar.
- Tatsächliche Werbungskosten/Betriebsausgaben oberhalb der Pauschale werden nicht automatisch berechnet, nur als Hinweis erwähnt.
- Keine sozialversicherungsrechtliche Detailprüfung, z.B. bei Kombination mit einem Minijob oder mehreren nebenberuflichen Tätigkeiten.
Dieser Rechner ersetzt keine Steuerberatung. Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser, es werden keine Daten gespeichert oder übertragen.